Erweiterte Betreuung

Wir begleiten Sie während der gesamten Schwangerschaft.
Neben den üblichen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien bieten wir zusätzliche Untersuchungen an, und beziehen naturheilkundliche Verfahren sowie Akupunktur in die Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden ein.


Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Jede Schwangere hat im Verlauf einer gesunden und normal verlaufenden Schwangerschaft Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden. Zusätzliche Ultraschallleistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn der Verdacht auf eine Störung der Schwangerschaft oder einer Krankheit des ungeborenen Kindes besteht.
Viele Eltern möchten auch bei unkomplizierter Schwangerschaft die Entwicklung ihres Kindes verfolgen. Wir sind deshalb gerne bereit, diese Ultraschalluntersuchungen, auch in 3D/4D durchzuführen, müssen Ihnen diese jedoch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen.

Bestimmung der Toxoplasmose-Immunität
Wenn sich eine schwangere Frau mit dem Erreger der Toxoplasmose ansteckt (meist unbemerkt), kann die Infektion auf ihr ungeborenes Kind übergehen. Die Frau erleidet dann womöglich eine Fehlgeburt oder das Kind kann mit einer Hirnerkrankung geboren werden. Mit einem einfachen, vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Bluttest kann festgestellt werden, ob ein Infektionsschutz oder eine frische Erkrankung vorliegt und eine Therapie notwendig ist.

Suchtest auf das Vorliegen von Antikörpern gegen Ringelröteln (Parvovirus B19)
Ringelröteln in der Schwangerschaft können zu Schäden des ungeborenen Kindes führen. Ca. 40% der Schwangeren
sind nicht immun und potentiell empfänglich für diese (meist unbemerkte ) Infektion. Ein Bluttest wird empfohlen.

Suchtest auf das Vorliegen von Antikörpern gegen Zytomegalie-Viren (CMV)
Die Zytomegalie-Virus-Infektion ist die häufigste Infektion in der Schwangerschaft, die jährlich in 1 bis 4 Prozent zu Infektionen bei schwangeren Patientinnen führen. Ca. 10% der betroffenen Kinder zeigen bei der Geburt oder später Infektionssymptome, bei 10 – 15% der Kinder kommt es zu Spätschäden. Die Symptome des Kindes können ernsthaft sein und von Verkalkungen des Gehirns bis hin zu einer Wachstumsstörung des Gehirns, einer Entzündung der Netzhaut oder Taubheit reichen. Ein Bluttest wird empfohlen.

Suchtest auf Beta-hämolysierende Streptokokken der Serogruppe B (ß-Streptokokken)
ß-hämolysierende Streptokokken sind Bakterien, die sich in der Scheide ansiedeln und während der Geburt auf das
Kind übertragen werden können. Untersuchungen ergaben, dass etwa jede 4. bis 5.Schwangere infiziert ist. Die Leitlinie zur Prophylaxe der Neugeborenensepsis der Fachgesellschaften für Gynäkologie und Geburtshilfe und für Neugeborenenmedizin empfiehlt die Untersuchung der Scheide auf ß-hämolysierende Streptokokken, um schwerste Infektionen des Neugeborenen zu verhindern. Zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche kann mit einem
Abstrich nach diesen Keimen gefahndet werden. Bei Nachweis von ß-hämolysierenden Streptokokken wird eine Antibiotikatherapie während der Entbindung empfohlen.

Abstrich zum Nachweis von Gonokokken
Neugeborene können sich während der Geburt mit Gonokokken infizieren und schwerste Augenentzündung erleiden.
Ein Scheidenabstrich soll diese Bakterien nachweisen, um eine frühzeitige Therapie zu ermöglichen.

Abstrich zum Nachweis einer Pilz-Infektion
Besonders Schwangere haben häufig unbemerkt Candida-Infektionen in der Scheide, die beim Neugeborene einen Pilzbefall im Windelbereich oder Mund auslösen können. Eine Candida-Infektion ist gut mit lokalen Medikamenten zu behandeln.

oGTT („oraler Glukose-Toleranztest“ = großer 75-Gramm-Zuckertest)
Von 100 Schwangeren müssen 2-3 Frauen aufgrund eines Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) behandelt werden.
Ein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate
an Fehlbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht und nach der Geburt Atemnot und Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Daher ist es unerlässlich, den symptomlosen Schwangerschaftsdiabetes aufzudecken.
Zur normalen Vorsorge gehört nur der „kleine Zuckertest“ mit 50 Gramm Zucker und einer Blutuntersuchung. Diese Untersuchung entdeckt nicht alle erkrankten Schwangeren, daher empfiehlt die International Diabetes Federation (IDF) den „großen Zuckertest“ mit drei Blutentnahmen.