Schwangerschaftsbetreuung

Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft werden entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien folgende Untersuchungen angeboten und von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei einer Frauenärztin und/oder einer Hebamme.

Blutentnahmen und Laboruntersuchungen:
• Bestimmung der Blutgruppe, des Rhesus-Faktors und Antikörper
• Kontrolle von Urinproben und Hämoglobin,
• Diagnostik von sexuell übertragbaren Erkrankungen wie Chlamydien, Syphilis, Hepatits B
und mit Ihrem Einverständnis auch HIV
• Test auf das Vorliegen von Schwangerschaftsdiabetes

Insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen :
• 9.-12. Schwangerschaftswoche:   Festlegung des Geburtstermins und Ausschluss von Auffälligkeiten in der    Frühschwangerschaft.
• 19.-22. Schwangerschaftswoche: Basis-Ultraschall oder erweiterter Ultraschall
• 29.-32. Schwangerschaftswoche: Wachstum des Kindes,  Kontrolle von Plazenta und Fruchtwasser

 

Schwangerschaftsplanung:

Jedes Jahr sind etwa 40.000 Schwangere in Deutschland nicht vor Windpocken geschützt. Nur die Hälfte aller Schwangeren ist gegen Hepatitis B geimpft, etwa 80 % aller Schwangeren haben keinen ausreichenden Schutz gegen Keuchhusten und Masern, und etwa jede zehnte Schwangere wurde in ihrer Kindheit nur einmal – statt wie vorgeschrieben zweimal – gegen Röteln geimpft.
Infektionen wie Röteln oder Windpocken können das ungeborene Kind bereits in der Gebärmutter schwer schädigen;
Hepatitis B, in der Neugeborenenperiode erworben, kann zu lebenslangen, schweren Lebererkrankungen und sogar zu Leberkrebs führen; eine Infektion mit Keuchhusten oder Masern kann genau wie eine Grippe (Influenza) zu vorzeitigen Wehen und zu Frühgeburten führen.
Deshalb sollten nicht nur die Schwangere und ihr Partner selbst, sondern auch die Angehörigen des näheren Umfelds
wie Großeltern und Geschwister des Paares ihren Impfschutz auffrischen, wenn Nachwuchs geplant ist.

Wenn Impflücken bestehen, werden die Kosten für Impfungen von den Krankenkassen übernommen.

Gynäkolog*innen dürfen auch Ihre Partner impfen!