Vorsorge

Einmal jährlich sollte sich jede Frau zu einer gynäkologischen Untersuchung vorstellen. Nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen werden folgende Untersuchungen angeboten:

  • Jährliche Genitaluntersuchung für FrauenDie klinische Untersuchung umfasst:
    • gezielte Anamnese (Fragen nach Veränderungen und Beschwerden)
    • Untersuchung: äußeres Genitale, Vagina und Muttermund
    • Krebsabstrich/zytologische Untersuchung (PAP-Abstrich) je nach Alter (siehe unten)
    • gynäkologische Tastuntersuchung
    • Befundmitteilung mit anschließender Beratung bei Auffälligkeiten

    Gesetzlich versicherte Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren werden alle 5 Jahre von ihren Krankenkassen angeschrieben und über die Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung informiert.

    • Frauen bis 34 Jahre können, wie bisher, einmal jährlich eine gynäkologische Untersuchung mit PAP-Abstrich in Anspruch nehmen. Für diese Altersgruppe ändert sich nichts.
    • Frauen ab dem 35 Lebensjahr (ohne Altersbegrenzung) wird künftig statt des jährlichen PAP-Abstrichs alle 3 Jahre eine Kombinationsuntersuchung, bestehend aus einem Test auf humane Papillomaviren (HPV) und einem PAP-Abstrich, angeboten. Häufigere Abstriche (PAP/HPV) werden nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt.
    • Frauen vor dem 20. Lebensjahr oder nach Entfernung der kompletten Gebärmutter haben nur noch einen Anspruch auf eine jährliche gynäkologische Untersuchung ohne PAP-Abstrich, es sei denn es liegen krankhafte Veränderungen vor.
    • Alle Frauen -unabhängig vom Alter- haben neben den genannten Tests weiterhin Anspruch auf eine jährliche gynäkologische Untersuchung.
    • Wünschen Sie außerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums einen PAP-Abstrich, muss dieser als Selbstzahlerleistung berechnet werden.

Je nach Alter gehören folgende Untersuchungen zur Vorsorge:

  • bis zum 25. Lebensjahr: Chlamydien-Test (1x jährlich)
  • ab dem 30. Lebensjahr: Abtasten der Brust (1x jährlich)
  • ab 35 Jahren: Untersuchung auf Hautkrebs (alle 2 Jahre einen Termin bei der Hautärztin vereinbaren)
  • ab 50 Jahren:  Stuhluntersuchung ( 1x jährlich vom 50. bis 55. Lebensjahr).
  • ab 55 Jahren: Stuhluntersuchung alle 2 Jahre oder 2 Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren
  • 50. – 69. Lebensjahr Mammographiescreening (alle 2 Jahre erfolgt die Einladung über die Screening-Zentren)

Mammographie-Screening:
Moderne Röntgengeräte helfen kleinste, noch nicht tastbare Knoten aufzuspüren. Zwischen dem 50. und
69. Lebensjahr werden Sie zu einer routinemäßigen Untersuchung durch die regionalen Mammographie-Screening-Zentren eingeladen.
Nähere Informationen, die Ihnen helfen eine informierte Entscheidung zu  treffen, finden Sie unter:
www.referenzzentrum-berlin.de

Impfungen:

Wir bieten Ihnen alle Impfungen gemäß den Empfehlungen der
„Ständigen deutschen Impfkommission“ (STIKO) an.
Bringen Sie Ihren Impfpass mit, wir besprechen mit Ihnen, welche Impfungen in Ihrer Situation
notwendig / sinnvoll sind und entscheiden gemeinsam welche Impfungen erfolgen sollen.
Die Impfung gegen HP-Viren (Schutz vor Gebärmutterhalskrebs) wird für Mädchen / junge Frauen ab dem
9. bis zum 17. Lebensjahr von der Krankenkasse bezahlt.

Impfungen der Partner
Gynäkolog*innen dürfen auch Männer impfen.