Öffnungszeiten

ACHTUNG: In der Woche vom 26.10.2026 bis 30.10.2026 haben wir veränderte Feriensprechzeiten.

Mo    8:00 bis 14:00 Uhr
Di     8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mi     8:00 bis 14:00 Uhr
Do    8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Fr     8:00 bis 13:00 Uhr (Keine Akutsprechstunde)
und nach individueller Vereinbarung!

Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte 24 Stunden vor dem Termin ab. Als Terminpraxis halten wir Ihren Termin ausschließlich für Sie frei. Sollte der Termin nicht innerhalb der vorgegebenen Frist abgesagt werden, behalten wir uns vor, Ihnen nach § 615 BGB ein Ausfallhonorar berechnet nach GOÄ, in Höhe von  mindestens 40 Euro in Rechnung zu stellen (siehe unten Informationen/Vereinbarung über das Ausfallhonorar) . 

Schließzeit:
11.12.2026
21.12.2026 bis 01.01.2026

Akutsprechzeiten Mo – Fr 8:00 Uhr
Bei akuten Beschwerden kommen Sie bitte zu Beginn der Sprechstunde um 8:00 Uhr – bitte beachten Sie:
Wir behalten uns vor, die Dringlichkeit Ihres Anliegens in der Praxis einzuschätzen und ggf. einen neuen festen Termin zu vergeben.
Außerhalb unserer Akutsprechstunde wenden Sie sich mit akuten Beschwerden an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Berlin unter der Telefonnummer 116117.

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich an die Notfallnummer der Berliner Feuerwehr 112.

 

Information/Vereinbarung über das Ausfallhonorar

  1. Unsere Frauenarztpraxis arbeitet nach dem sogenannten Bestellsystem, d.h. die Praxis reserviert für die Patientin die erforderliche Sprech-/ bzw. Behandlungszeit.
  2. Die Praxis arbeitet mit Terminvereinbarung und ist darauf angewiesen diese Termine langfristig zu planen. Für die Untersuchung und die Behandlung muss ein Arzt sowie eine oder mehrere medizinische Fachangestellte zur Verfügung stehen.
  3. Bei Absagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Temrin erfolgen, ist es meist nicht möglich, eine andere Patientin im geplanten Zeitfenster zu behandeln.
  4. Die Patientin verpflichtet sich daher Termine, die sie nicht wahrnehmen kann, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
  5. Unterbleibt eine rechtzeitige Absage, verpflichtet sich die Patientin für den Ausfall des Termins ein Ausfallhonorar (berechnet nach GOÄ) in Höhe von 40 Euro zu bezahlen (entsprechend § 615 BGB).
  6. Bei vereinbarten Terminen, für die im Vorfeld ausdrücklich eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) gebucht wurde und für die aufgrund des erweiterten Leistungsumfangs zusätzliche Behandlungszeit eingeplant wird, orientiert sich das Ausfallhonorar an der für den vereinbarten Termin vorgesehen IGeL-Leistung sowie den hierfür kalkulierten Behandlungskosten.
  7. Bei kurzfristiger unverschuldeter Verhinderung der Patientin, kann eine Absage auch kurzfristig vor dem Behandlungstermin erfolgen. Der Verhinderungsgrund ist der Praxis nachzuweisen.
  8. Wir weisen darauf hin, dass das Ausfallhonorar nicht von der gesetzlichen und/oder privaten Krankenversicherung der Patientin übernommen wird, sondern dies selbst zu bezahlen ist.